In dem Gebiet der fachübergreifenden Kompetenzen soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, persönlichkeits- und berufsbezogene Kompetenzen zu erwerben bzw. zu vervollständigen. Den Studierenden steht es dabei frei, individuell Schwerpunkte zu setzen.
Grundsätzlich wird zwischen den Bereichen unterschieden:
- Schlüsselkompetenzen (persönlichkeits- und berufsbezogene):
z.B. Selbstbestimmungs-, Handlungs-, Lern- und Sozialkompetenzen
- Zusatzqualifikationen (allgemeine und berufsbezogene):
z.B. Informationstechnologien, Medien, besondere berufsbezogene Sprachkompetenzen, Studium Generale, etc.
Der folgende Auszug aus der Prüfungsordnung illustriert die Bandbreite der Möglichkeiten, Leistungspunkte im Bereich übergreifende Kompetenzen zu erwerben. Für aktuelle universitäre Angebote schauen Sie bitte in das Veranstaltungsverzeichnis.
1. Ein berufsbezogenes Praktikum, eine Hospitanz und vergleichbare Formen der versuchsweisen Aneignung von Berufserfahrung werden auf der Basis einer dem Prüfungsausschuss vorzulegenden Dokumentation (Bewerbungsmappe, dokumentierte Lernerfahrung, Abschlussbericht, Portfolio, Arbeitszeugnis u.ä.) mit 1,5 LP pro Woche bewertet.
2. Die Teilnahme am Basismodul „Schlüsselkompetenzen für ein nachhaltiges Studium“ am Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung (ZSW) der Universität Heidelberg, die sich am Anfang des Studiums empfiehlt, wird mit 3 LP bewertet. Weitere Module des ZSW werden je nach Arbeitsaufwand bewertet.
3. Eigene Tutorien der Institute zum Erwerb fachübergreifender Kompetenzen werden je nach geforderten Leistungsnachweisen mit 3-5 LP bewertet.
4. Studienfachbezogene Aufenthalte im fremdsprachigen Ausland werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Universität Heidelberg (Beschlüsse der AG Leitlinien/ SAL) durch Einzelfallprüfung gewertet.
5. Der Erwerb von über die jeweiligen Prüfungsordnungen hinausgehenden Fremdsprachenkenntnisse ist durch Kurse am Sprachlehrzentrum der Universität Heidelberg möglich. Die Leistungen werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Universität Heidelberg (Beschlüsse der AG Leitlinien/ SAL) durch Einzelfallprüfung gewertet.
6. Veranstaltungen der Abteilung Sprechwissenschaft/ Sprecherziehung (z.B. Rhetorik) des Sprachlehrzentrums werden je nach erbrachten Leistungen mit 3-5 LP pro Veranstaltung gewertet.
7. Durch das Fach überprüfte Projektarbeit in Eigeninitiative der Studierenden, z.B. Vorbereitung oder Durchführung einer Exkursion, wird je nach Arbeitsaufwand mit 1-4 LP bewertet.
8. Künstlerische Projektarbeit, soweit ihr Zeitaufwand überprüft werden kann und in unmittelbarem Bezug zu der wissenschaftlichen Ausbildung steht (z.B. Theaterinszenierungen, kreatives Schreiben u.ä.), wird analog zu Punkt 7. mit 1-4 LP bewertet.
9. Studentische Initiativen, die auf die unmittelbar studienrelevante Vermittlung von Medien- und Computerkompetenzen (Datenbanken, Bibliographiersoftware u.ä.) abzielen, werden analog zu Punkt 7. mit 1-4 LP bewertet.
10. Alle Lehrveranstaltungen, die im interdisziplinären Pool der geisteswissenschaftlichen Fakultäten als Möglichkeit zum Erwerb von LP aus dem Bereich der übergreifenden Kompetenzen aufgelistet sind, können als solche anerkannt werden und werden je nach Arbeitaufwand mit der vom Leiter/ von der Leiterin der Veranstaltung festgelegten LP-Zahl bewertet.
11. Wenn eine bewertbare Leistung zugrunde liegt, kann auch die nachgewiesene Teilnahme am Studium Generale, Ringvorlesungen, Gastvortragsreihen u.ä. anerkannt und je nach Arbeitsaufwand mit 1-2 LP bewertet werden.