Benutzungsordnung

Benutzung

  • Mäntel und Taschen dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden. Es stehen dafür ausreichend abschließbare Garderobenschränke zur Verfügung.
  • Essen, Trinken und Rauchen ist in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet ebensowenig wie die Benutzung von Mobiltelefonen.
  • Die Bücher sind nach ihrer Benutzung wieder an den Standort zurückzustellen. Das Einrichten von Privatapparaten ist nicht erlaubt. Mitgebrachte Bücher, Mappen, Laptops u.ä. müssen der Aufsicht beim Verlassen der Bibliothek unaufgefordert vorgezeigt werden.
  • Wer Bücher beschädigt, Textstellen unterstreicht oder Notizen einträgt, kann von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden und haftet für den aufgekommenen Schaden.

 

Öffnungszeiten

Vorlesungsfreie Zeit
12.02. - 12.4.24

Mo.-Do. 10.00-16.00 Uhr
Freitag 10.00-15.00 Uhr

Ausleihbestimmungen

Die Institutsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. In gewissem Umfang können Medien ausgeliehen werden. Für jedes entliehene Medium ist ein Leihschein ordnungsgemäß auszufüllen. Eine Ausleihe ist in folgenden Fällen möglich:

Professor*innen, Dozierende, Assistent*innen:

  • Lehrkräfte des IÜD/IDF können Bücher bis zu 3 Monaten ausleihen. Zeitschriften müssen spätestens nach 3 Tagen wieder zurückgegeben werden.
  • Mitglieder anderer Einrichtungen der Universität Heidelberg können Bücher bis zu 2 Wochen entleihen. Zeitschriften müssen nach spätestens 3 Tagen wieder zurückgegeben werden.
  • Grundsätzlich gilt: Wird ein verliehenes Buch im Institut gebraucht, ist es sofort zurückzugeben.

Studierende:

  • Studenten des IÜD/IDF können fremdsprachige Literatur (Belletristik) des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen gegen Vorlage des Studentenausweises ausleihen. Die Leihfrist beträgt 2 Wochen, eine Verlängerung ist möglich.
  • Studierende anderer Institute (auch Examenskandidaten) können keine Bücher entleihen.
  • Ausleihe über Nacht, über das Wochenende oder über Feiertage ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausleihe von CD-ROMs:

  • CD-ROMs können von den Lehrkräften des IÜD/IDF und den Studenten des IÜD/IDF (gegen Vorlage des Studentenausweises) für die Leihfrist von 3 Tagen ausgeliehen werden.
  • Die Anzahl der zu entleihenden CD-ROMs ist auf 2 begrenzt.
  • Nicht ausgeliehen werden können die CD-ROMs mit der Signatur eines Sonderstandortes wie "Prof...." oder einer Abteilung (z.B. "Französische Abt.").