Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang „Germanistik im Kulturvergleich“

Informationen zu den Gebühren für ein Studium an der Universität Heidelberg

Alle Studierenden müssen pro Semester eine Gebühr (ca. 150€ pro Semester) für Verwaltungskosten, Studierendenwerk, Studierendenrat und Semesterticket entrichten.

Für internationale Studierende aus Ländern außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes fallen seit dem Wintersemester 2017/18 zusätzliche Studiengebühren (1.500,-€ pro Semester) an.
Ausländische Studierende, die für ihr Studium finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an die Studierendenberatung des Dezernat Internationale Beziehungen wenden oder um ein Stipendium bewerben.

Bewerbungen für den Master-Studiengang Germanistik im Kulturvergleich

Das Bewerbungsverfahren unterscheidet sich für internationale Studienbewerber:innen und Bewerber:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht.

Alle Studienbewerberinnen und -bewerber bewerben sich über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg https://heico.uni-heidelberg.de


Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 30. September
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 31. März

 

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Vorbildungsnachweisen

Wenn Sie sich mit internationalen Zeugnissen bewerben, müssen diese Zeugnisse in der Studierendenadministration geprüft werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig einzureichen, d.h.
für das Wintersemester: 30. Juni
für das Sommersemester: 31. Januar

Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge auf Zulassung kann bei einer Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt eine umgehende Prüfung und Bewertung Ihrer eingereichten Zeugnisse nicht gewährleistet werden. Dies kann zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Erteilung des Studienplatzes und der Ausstellung eines Zulassungsbescheides und damit einhergehend zu Problemen für diejenigen Bewerber:innen führen, die ein Visum zu Studienzwecken in ihrem Heimatland beantragen müssen.