Prüfungsberechtigte für die Master-Arbeit und die mündliche Prüfung
Für die Master-Studiengänge des IDF sind folgende Dozentinnen und Dozenten prüfungsberechtigt:
- Apl. Prof. Dr. J. Bohnengel
- PD Dr. J. Gerwien
- Dr. M. Haase
- Dr. S. Machein
- Dr. M. Nezhad Masum
- Prof. Dr. G. Pagonis
- PD Dr. S. Pappert
- Dr. A. Prediger
- Prof. Dr. G. M. Rösch
Die Dozent*innen, die die Master-Arbeit betreuen, regeln, wer das Zweitgutachten übernimmt.
Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfer*innen abgenommen, von denen eine*r die Masterarbeit betreute. Die*der Zweitprüfende wird innerhalb des Kollegiums bestimmt, es sei denn, die*der Studierende wünscht es ausdrücklich anders.
Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung
Sie müssen sich spätestens acht Wochen nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung – d. h. zum Beispiel Klausurdatum oder Abgabedatum der Hausarbeit – zur Master-Prüfung anmelden.
Die Anmeldeformulare erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamts.
Hier finden Sie Hinweise zum Anmeldeprozess.