Masterprüfung

Prüfungsberechtigte für die Master-Arbeit und die mündliche Prüfung

Für die Master-Studiengänge des IDF sind folgende Dozentinnen und Dozenten prüfungsberechtigt:

  • Apl. Prof. Dr. Julia Bohnengel
  • Dr. J. Gerwien
  • Dr. M. Haase
  • Dr. S. Machein
  • Dr. M. Nezhad Masum
  • Prof. Dr. G. Pagonis
  • PD Dr. S. Pappert
  • Prof. Dr. G. M. Rösch

 

Die Dozent*innen, die die Master-Arbeit betreuen, regeln, wer das Zweitgutachten übernimmt.

Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfer*innen abgenommen, von denen eine*r die Masterarbeit betreute. Die*der Zweitprüfende wird innerhalb des Kollegiums bestimmt, es sei denn, die*der Studierende wünscht es ausdrücklich anders.

Anmeldung zur Master-Abschlussprüfung

Sie müssen sich spätestens acht Wochen nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung – d. h. zum Beispiel Klausurdatum oder Abgabedatum der Hausarbeit – zur Master-Prüfung anmelden.

Die Anmeldeformulare erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamts.

Hier finden Sie Hinweise zum Anmeldeprozess.