Studienbegleitende Prüfungen

Grundsätzlich gilt (siehe auch AT’e BA- und MA-PO, §20):

  • Nicht bestandene Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Bei höchstens zwei studienbegleitenden Prüfungen ist eine zweite Wiederholung zulässig. Die nicht bestandene Prüfung muss stets im folgenden Semester wiederholt werden.
  • Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfung (oder einer Teilprüfung der Orientierungsprüfung) ist ausgeschlossen.
  • Bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Klausuren

Die folgenden Informationen gelten für alle Lehrveranstaltungen mit obligatorischer Klausur, insbesondere für die orientierungsprüfungsrelevanten Veranstaltungen sowie für „Deutsche Grammatik"
 

  • Sie müssen sich für die Klausuren in den Lehrveranstaltungen anmelden. Ihr*e Dozent*in wird dazu spätestens drei bis vier Wochen vor der Klausur eine Liste ausgeben, in die Sie sich bitte eintragen, wenn Sie die Klausur mitschreiben möchten.
  • Ein Rücktritt von der Prüfung (Klausur) ist nach erfolgter Anmeldung ohne die Angabe von Gründen nur bis zu einer Woche vor der Prüfung möglich.
  • Sollten Sie trotz Anmeldung nicht zur Klausur erscheinen, gilt die Klausur als nicht bestanden, außer Sie legen Ihrem*r Dozent*in ein ärztliches Attest spätestens drei Werktage nach dem Klausurtermin vor.
  • Bitte beachten Sie: In Veranstaltungen mit zwei Klausuren melden Sie sich vor der Zwischenklausur für beide Klausen verbindlich an.

 

Bei Nichtbestehen einer Klausur gilt:
 

  • Falls Sie die reguläre Klausur nicht bestehen, können Sie an der Nachholklausur teilnehmen. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit zwei Klausuren, wenn Sie die Zwischenklausur nicht bestehen.
  • Sollten Sie sowohl die reguläre Klausur als auch die Nachholklausur nicht bestehen, werden zwei Fehlversuche angerechnet.
  • Sollten Sie auf die Teilnahme an der Nachholklausur verzichten und stattdessen den gesamten Kurs im folgenden Semester wiederholen, bleibt es bei zunächst einem Fehlversuch. Bitte sprechen Sie in diesem Fall rechtzeitig mit Ihren Dozent*innen.

Hausarbeiten

  • Abgabetermine für Hausarbeiten:
    Sommersemester: 30.09. (in begründeten Fällen Verlängerung bis 31.12.)
    Wintersemester: 31.03. (in begründeten Fällen Verlängerung bis 30.06.)
    Weitere Verlängerungen sind nicht zulässig.
  • Die Bewertungskriterien für die Arbeiten werden ebenfalls von den Lehrenden aufgeschlüsselt. Eine Einsichtnahme der korrigierten Arbeiten ist auf Anfrage möglich.
  • Bei formalen Fragen zu Haus- und Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination (Dr. Martina Engelbrecht). 
  • Muster eines Titelblatts für Hausarbeiten

Plagiatskontrolle

Plagiat ist geistiger Diebstahl. Das „Abschreiben“ ist im Internetzeitalter viel einfacher geworden, "copy + paste" ein verbreitetes Verfahren.

Auch am Institut sind Plagiatsfälle aufgetreten. Arbeiten wurden ganz oder teilweise aus dem Internet oder anderen Quellen übernommen und als eigenständige wissenschaftliche Leistung ausgegeben. Dies ist Betrug und damit strafbar. Plagiatsfälle werden am IDF streng geahndet.

WICHTIG: Studierende müssen jeder schriftlichen Hausarbeit eine unterschriebene Antiplagiatserklärung beilegen.