Magisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

 

Die Zulassung zur Magisterprüfung setzt ein ordnungsgemäßes Studium von acht Semestern voraus. Zu den für die Zulassung zur Magisterprüfung vorausgesetzten Studiennachweisen siehe die Übersicht in III.1.

 

Folgende Sprachkenntnisse sind nachzuweisen:

Latinum oder gleich umfangreiche Kenntnisse einer anderen klassischen Sprache, die im Herkunftsland des Kandidaten von ähnlicher Bedeutung ist wie das Lateinische im deutschen Sprachraum oder gleich umfangreiche Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (außer Deutsch und der Erstsprache des Kandidaten).

 

Äquivalenzanträge sollten gleich zu Beginn des Studiums an das Gemeisame Prüfungsamt gestellt werden. (Vossstr. 2, Sprechstunde täglich von 10.00 - 12.00 Uhr).

 

Es besteht auch die Möglichkeit, nachträglich Latein zu lernen. Kurse, die zu den erforderlichen Kenntnissen führen, werden am Seminar für Klassische Philologie der Universität Heidelberg angeboten - auch in der Form von Blockkursen in der vorlesungsfreien Zeit. Aktuelle Informationen enthält das jeweilige Vorlesungsverzeichnis der Universität Heidelberg.

 

Art der Prüfung

  1. Die Magisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsleistungen:
    1. einer schriftlichen Hausarbeit (Magisterarbeit; im 1. Hauptfach)
    2. je einer Klausur in jedem Fach (Hauptfächer fünf und Nebenfächer drei Std.)
    3. je einer mündlichen Prüfung in jedem Fach, (1 Std. in Hauptfächern; 30 Minuten in Nebenfächern).
  2. Die mündliche Prüfung wird von einem Prüfer in Gegenwart eines Beisitzers abgenommen. Schriftliche Prüfungen werden von zwei Prüfern begutachtet und benotet.

 

Prüfungsanforderungen

  1. Magisterarbeit: Sie soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, ein komplexes Problem aus dem Bereich der sprachwissenschaftlichen/ literaturwissenschaftlichen Gegenstände des Hauptstudiums selbständig nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb einer begrenzten Zeit zu bearbeiten.
  2. Klausur im Haupt- und Nebenfach: Schriftliche Erörterung eines Themas aus drei Themengebieten der sprachwissenschaftlichen/ literaturwissenschaftlichen Studieninhalte, die der Kandidat mit Zustimmung der Prüfer gewählt hat. Im Unterschied zum Hauptfach (5 Std.) genügt im Nebenfach (3 Std.) eine weniger umfassende Erörterung des Themas.
  3. Mündliche Prüfung: Sie bezieht sich im Haupt- und im Nebenfach auf mindestens zwei Themengebiete der sprachwissenschaftlichen/literaturwissenschaftlichen Studieninhalte, die der Kandidat mit Zustimmung des Prüfers gewählt hat. In der Nebenfachprüfung werden die Themengebiete weniger ausführlich behandelt.