Studium Bachelorprüfungsverfahren
Prüfungsberechtigte für die Bachelorarbeit und die mündliche Bachelorprüfung
Für die Bachelorstudiengänge des IDF (Fachanteile 75% und 50%) sind folgende Personen prüfungsberechtigt:
- apl. Prof. Dr. J. Bohnengel
- PD Dr. J. Gerwien
- Dr. M. Graff
- Dr. M. Haase
- Prof. Dr. A. Hanulíková
- Dr. S. Machein
- Dr. J. Maier
- Dr. M. Nezhad Masum
- Prof. Dr. G. Pagonis
- PD Dr. S. Pappert
- Dr. A. Prediger
- Prof. Dr. G. M. Rösch
- Dr. N. Tolksdorf
Die Dozent*innen, die die Bachelor-Arbeit betreuen, regeln, wer das Zweitgutachten übernimmt.
Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfer*innen abgenommen, von denen eine*r der*die Betreuer*in der Bachelorarbeit ist. Die*der Zweitprüfende wird innerhalb des Kollegiums bestimmt, es sei denn, die*der Studierende wünscht es ausdrücklich anders.
Anmeldung zum Bachelorprüfungsverfahren
Für die Anmeldung zur Bachelor-Abschlussprüfung gibt es keine festen Anmeldezeiträume. Bitte beachten Sie, dass Sie sich spätestens acht Wochen nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung (beide Fächer) – d. h. zum Beispiel Klausurdatum oder Abgabedatum der Seminarbeit – zum Bachelorprüfungsverfahren anmelden müssen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Dozentinnen und Dozenten in der vorlesungsfreien Zeit keine regelmäßigen Sprechstunden anbieten.
Detaillierte Informationen zum Anmeldeprozess entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Die Anmeldeformulare erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamts (GPA) der Neuphilologischen und der Philosophischen Fakultät. Das GPA ist für die Verwaltung Ihres Bachelorprüfungsverfahrens zuständig und wird Ihnen nach dem erfolgreich absolvierten Prüfungsverfahren die Abschlussdokumente aushändigen.
Rechtsgrundlagen
Das Bachelorprüfungsverfahren wird im Allgemeinen Teil der Bachelorprüfungsordnung geregelt. Informationen zu den fachspezifischen Anforderungen finden Sie in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch zum B.A. Germanistik im Kulturvergleich.