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Studium Studienbegleitende Prüfungen

Grundsätzliches

  • Nicht bestandene Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Bei höchstens zwei studienbegleitenden Prüfungen ist eine zweite Wiederholung zulässig. Die nicht bestandene Prüfung muss stets im folgenden Semester wiederholt werden.
  • Eine zweite Wiederholung des Orientierungsnachweises im Bachelor (oder einer Teilprüfung des Orientierungsnachweises) ist ausgeschlossen.
  • Bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Klausuren

  • Sie müssen sich für studienbegleitende Klausuren anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über heiCO.
  • Ein Rücktritt von der Klausur ist nach erfolgter Anmeldung ohne die Angabe von Gründen bis zu der jeweils in heiCO genannten Abmeldefrist möglich.
  • Sollten Sie trotz Anmeldung nicht zur Klausur erscheinen, gilt die Klausur als nicht bestanden, außer Sie legen Ihrem*r Dozent*in ein ärztliches Attest spätestens drei Werktage nach dem Klausurtermin vor.
  • Bitte beachten Sie: In Veranstaltungen mit zwei Klausuren melden Sie sich vor der Zwischenklausur für beide Klausen verbindlich an.

Bei Nichtbestehen einer Klausur gilt:
 

  • Falls Sie die reguläre Klausur nicht bestehen, können Sie an der Nachholklausur teilnehmen. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit zwei Klausuren, wenn Sie die Zwischenklausur nicht bestehen.
  • Sollten Sie sowohl die reguläre Klausur als auch die Nachholklausur nicht bestehen, werden zwei Fehlversuche angerechnet.
  • Sollten Sie auf die Teilnahme an der Nachholklausur verzichten und stattdessen den gesamten Kurs im folgenden Semester wiederholen, bleibt es bei zunächst einem Fehlversuch. Bitte sprechen Sie in diesem Fall rechtzeitig mit Ihren Dozent*innen.

mündliche Prüfungen

  • Sie müssen sich für studienbegleitende mündliche Prüfungen anmelden. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über heiCO.
  • Sollten Sie am Termin der mündlichen Prüfung erkrankt sein, benachrichtigen Sie bitte Ihre*n Prüfer*in und reichen Sie schnellstmöglich ein ärztliches Attest ein.
  • Das Nichtbestehen einer studienbegleitenden mündlichen Prüfung wird als ein Fehlversuch gerechnet. 

Seminararbeiten

  • Sie müssen sich für Seminararbeiten anmelden. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über heiCO.
  • In heiCO ist der jeweilige Abgabetermin hinterlegt. In der Regel gelten folgende Abgabetermine: 
    Sommersemester: 30.09. (in begründeten Fällen Verlängerung bis 31.12.)
    Wintersemester: 31.03. (in begründeten Fällen Verlängerung bis 30.06.)
    Weitere Verlängerungen sind nicht zulässig.
  • Ein Rücktritt von einer Seminararbeit ist nach erfolgter Anmeldung ohne die Angabe von Gründen bis zu der jeweils in heiCO genannten Abmeldefrist möglich.
  • Sollten Sie die Arbeit nicht fristgerecht einreichen, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden.
  • Die Bewertungskriterien für die Arbeiten werden ebenfalls von den Lehrenden aufgeschlüsselt. Eine Einsichtnahme der korrigierten Arbeiten ist auf Anfrage möglich.
  • Bei formalen Fragen zu Haus- und Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination: 

    engelbrecht@idf.uni-heidelberg.de

  • Für die Gestaltung des Titelblatts Ihrer Seminararbeit können Sie das hier verlinkte Muster verwenden.
  • Zusammen mit der Seminararbeit muss die ausgefüllte und unterschriebene Eigenständigkeitserklärung eingereicht werden. 

Rechtsgrundlagen

Studienbegleitende Prüfungen werden in den Allgemeinen und den Besonderen Teilen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen geregelt. Die Prüfungsform je Teilmodul ist in den Modulhandbüchern detailliert erläutert und aufgeschlüsselt. Alle genannten Dokumente finden Sie hier zum Download.